Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Markenauftritt

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der

Smart Versorgt GmbH
Hirschstr. 17 a
51503 Rösrath
Telefon: +49 2205 9209700
E-Mail: info@smartversorgt.de
(nachfolgend „SmartVersorgt“)

und ihren Kunden.

Die SmartVersorgt GmbH tritt unter verschiedenen Marken-, Produkt- und Domainnamen auf, insbesondere (nicht abschließend):

  • SmartVersorgt, www.smartversorgt.de
  • BluBox, www.blubox.de
  • BLU Med, www.blu-med.de

Alle unter diesen Marken angebotenen Produkte, Dienstleistungen und Inhalte werden ausschließlich durch die SmartVersorgt GmbH erbracht. Vertragspartner ist stets die SmartVersorgt GmbH – unabhängig davon, unter welcher Marke oder Website der Vertrag zustande kommt.

Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), insbesondere Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Unternehmen und sonstige gewerbliche Kunden.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, SmartVersorgt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungen und Vertragsgegenstand

SmartVersorgt erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegeboxen nach § 40 SGB XI)
  • Lieferung von medizinischem Verbrauchs- und Praxisbedarf
  • Beratungs-, Organisations- und Serviceleistungen im Pflege- und Gesundheitsbereich

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus demj eweiligen Angebot, der Bestellung, ggf. ärztlichen Verordnungen sowie den Genehmigungen der zuständigen Kostenträger.

§ 3 Vertragsabschluss

Alle Angebote von Smart Versorgt sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
  • Auslieferung der Ware,
  • oder Beginn der Leistungserbringung.

Die Darstellung von Produkten oder Leistungen auf Internetseiten stellt kein verbindliches Angebot dar.

§ 4 Besonderheiten bei Pflegehilfsmitteln & Kostenübernahme

Smart Versorgt GmbH ist Leistungserbringer und erbringt die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln eigenverantwortlich gegenüber dem Kunden.

Bei gesetzlich pflegeversicherten Kunden übernimmt die zuständige Pflegekasse im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 40 SGB XI) die Kosten für genehmigte Pflegehilfsmittel bis zur jeweils geltenden Höchstgrenze. Die Versorgung selbst erfolgt durch SmartVersorgt GmbH. SmartVersorgt rechnet genehmigte Leistungen – soweit möglich – direkt mit dem jeweiligen Kostenträger ab.

Privatversicherte Kunden

Bei privat versicherten Kunden erfolgt die Abrechnung grundsätzlich direkt mit dem Kunden. Der Kunde erhält eine Rechnung von Smart Versorgt und ist selbst dafür verantwortlich, diese bei seiner privaten Pflege- oder Krankenversicherung zur Erstattung einzureichen. Ein Anspruch auf vollständige Erstattung besteht ausschließlich nach Maßgabe des jeweiligen Versicherungsvertrags.

SmartVersorgt ist berechtigt, Abrechnung und Rechnungsstellung gegenüber privat versicherten Kunden durch einen beauftragten Abrechnungsdienstleister vornehmen zu lassen. Die Rechnungsstellung erfolgt in diesem Fall durch den Dienstleister im Auftrag und für Rechnung von SmartVersorgt. Nähere Informationen zur Verarbeitung der hierfür erforderlichen Kundendaten sind der Datenschutzerklärung von SmartVersorgt zu entnehmen.

Zusatz- und Mehrleistungen

Sofern kein Leistungsanspruch besteht, eine Genehmigung ganz oder teilweise abgelehnt wird oder Leistungen über den genehmigten Umfang hinaus gewünscht werden, ist SmartVersorgt berechtigt, die entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§ 4a Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten; Schadensersatz bei nachträglichem Wegfall des Leistungsanspruchs

(1) Mitteilungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, SmartVersorgt unverzüglich in Textform zu informieren, wenn sich Umstände ändern, die seinen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln berühren können. Eine mitteilungspflichtige Änderung liegt insbesondere vor bei: (a) Wegfall oder Änderung des Pflegegrades; (b) Wechsel des Leistungserbringers für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln oder Hinzutreten eines weiteren Leistungserbringers; (c) Abbestellung der Versorgung gegenüber der Pflegekasse; (d) Änderung des Versicherungsstatus (z. B. Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung oder Wegfall der Pflegeversicherung); (e) Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung als Dauerpflege; (f) Tod des Kunden – in diesem Fall trifft die Mitteilungspflicht die Erben oder die mit der Entgegennahme von Sendungen befassten Personen.

(2) Schadensersatz bei Pflichtverletzung

Diese Regelung begründet keinen eigenen Vergütungsanspruch von SmartVersorgt gegenüber dem Kunden für die erbrachte Versorgungsleistung; sie stellt ausschließlich eine Haftung für die Verletzung vertraglicher Mitwirkungspflichten dar. Verletzt der Kunde schuldhaft die Mitteilungspflicht nach Absatz 1 und verweigert der zuständige Kostenträger deshalb die Vergütung für bereits gelieferte Pflegehilfsmittel oder fordert er eine bereits geleistete Vergütung ganz oder teilweise zurück bzw. verrechnet er sie mit künftigen Ansprüchen von SmartVersorgt, ist der Kunde verpflichtet, SmartVersorgt den hierdurch entstandenen Schaden gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB zu ersetzen. Der ersatzfähige Schaden entspricht dem Betrag, den der Kostenträger SmartVersorgt für die betreffende Versorgung erstattet hätte und den er aufgrund der nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilten Änderung verweigert, zurückgefordert oder verrechnet hat; er ist durch die Stornierungs- bzw. Ablehnungsmitteilung des Kostenträgers belegt und betragsseitig begrenzt.

(3) Rückgabe statt Schadensersatz

Ist die gelieferte Ware noch vorhanden und aus Hygienegründen verkehrsfähig (insbesondere ungeöffnete, versiegelte Produkte), kann der Kunde den Schadensersatzanspruch nach Absatz 2 abwenden, indem er die Ware auf Aufforderung durch SmartVersorgt innerhalb von 14 Tagen auf Kosten von SmartVersorgt zurücksendet. SmartVersorgt stellt hierfür ein kostenloses Rücksendeetikett zur Verfügung. Bei bereits verbrauchten oder aus Hygienegründen nicht mehr verkehrsfähigen Produkten bleibt der Anspruch nach Absatz 2 bestehen.

(4) Verfahren und Nachweis

Vor einer Rechnungsstellung informiert SmartVersorgt den Kunden schriftlich über den Sachverhalt und gibt ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme, zur Klärung oder zur Rückgabe gemäß Absatz 3 (mindestens 14 Tage). Eine Rechnung wird erst gestellt, wenn feststeht, dass die Nichterstattung tatsächlich auf einer nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilten Änderung beruht und der Anspruch aus Absatz 3 nicht oder nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Höhe des Schadens wird durch die Stornierungs- bzw. Ablehnungsmitteilung des Kostenträgers nachgewiesen, aus der der betreffende Betrag hervorgeht.

(5) Eigentumsvorbehalt

§ 8 (Eigentumsvorbehalt) bleibt durch diese Regelung unberührt.

§ 5 Lieferung und Leistungserbringung

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

§ 5a Hausnotrufsysteme

(1) Vertragsgegenstand Hausnotruf

Sofern SmartVersorgt Hausnotrufsysteme anbietet, umfasst die Leistung insbesondere: 

  • Bereitstellung und Installation des Hausnotrufgerätes
  • Anschluss an eine Notruf-Servicezentrale
  • Beratung
  • technische Einweisung bzw. Anleitung zur Inbetriebnahme
  • Abrechnung mit dem zuständigen Kostenträger, sofern ein Leistungsanspruch besteht

Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus dem jeweiligen Versorgungsvertrag.

(2) Inbetriebnahme und Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet,

  • das gelieferte Hausnotrufgerätunverzüglich nach Erhalt in Betrieb zu nehmen,
  • die Funktionsfähigkeit zu prüfen,
  • sowie eine erforderliche Inbetriebnahme- bzw. Empfangsbestätigung zu     unterzeichnen.

Die Abrechnung mit dem Kostenträger setzt die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und die erforderliche Bestätigung durch den Kunden voraus. 
Erfolgt trotz Lieferung keine Inbetriebnahme oder Bestätigung, ist SmartVersorgt berechtigt, die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern eine Abrechnung mit dem Kostenträger dadurch nicht möglich ist.

(3) Fehlalarme und Einsatzkosten

Wird durch die Betätigung des Hausnotrufsystem sein Alarm ausgelöst, prüft die Notrufzentrale die Situation und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein. Verursacht der Kunde einen Fehlalarm vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist er verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten zuersetzen, soweit:

  • diese SmartVersorgt von der Notrufzentrale oder von Dritten (insbesondere Rettungsdienst, Notarzt, Feuerwehr, Polizei oder sonstigen Einsatzdiensten) in Rechnung gestellt werden und
  • eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse nicht erfolgt. 

Ein Fehlalarm liegt vor, wenn ein Notruf ausgelöst wird, ohne dass eine tatsächliche Notlage besteht. Eine Kostentragungspflicht besteht insbesondere nicht, wenn der Fehlalarm auf:

  • technische Störungen des Systems,
  • gesundheitliche odermedizinische Ursachen oder
  • sonstige Umstände zurückzuführen ist, die derKunde nicht zu vertreten hat.

SmartVersorgt wird dem Kunden auf Verlangen Art und Höhe der entstandenen Kosten sowie deren Grundlage nachvollziehbar darlegen.

(4) Rückgabe des Hausnotrufgerätes

Das im Rahmen der Versorgung bereitgestellte Hausnotrufgerät verbleibt im Eigentum von SmartVersorgt. Der Kunde ist verpflichtet, das Hausnotrufgerät nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich an SmartVersorgt zurückzugeben. Dies gilt insbesondere im Falle der Kündigung, des Wegfalls der Versorgungsvoraussetzungen, eines Umzugs in eine stationäre Einrichtung oder im Todesfall des Kunden. Kann das Hausnotrufgerät aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zurückgegeben werden, insbesondere bei Verlust, Beschädigung oder sonstigem Abhandenkommen, ist der Kunde zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Der zu ersetzende Betrag richtet sich nach dem Zeitwert des Gerätes, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung (B2C)

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können jederzeit in Textform gekündigt werden, sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde.

Verträge mit fester Laufzeit enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung (B2B)

Für Unternehmer gelten die individuell vereinbarten Vertragslaufzeiten.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können B2B-Verträge mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Smart Versorgt GmbH.

§ 9 Mängelhaftung

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine ordnungsgemäße Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Bei Hygiene-, Einmal- oder Sterilprodukten ist eine Rückgabe oder ein Widerruf ausgeschlossen, sofern die Versiegelung oder Verpackung nach der Lieferung geöffnet oder beschädigt wurde. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Mängeln der Ware.

§ 10 Widerrufsrecht (Verbraucher)

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns SmartVersorgt GmbH, Hirschstr. 17a, 51503 Rösrath, E-Mail: info@smartversorgt.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

    Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen – zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, – zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

    § 11 Haftung

    (1) SmartVersorgt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

    (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SmartVersorgt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    (3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßigvertrauen darf.

    (4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    (5) Soweit die Haftung von SmartVersorgt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

    (6) Besondere Regelung für Hausnotrufleistungen:

    SmartVersorgt haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen, insbesondere nicht für die Verfügbarkeit von Telekommunikations- oder Internetverbindungen oder für Leistungen Dritter (z.B. Notrufzentralen, Rettungsdienste), sofern diese nicht als eigene Erfüllungsgehilfen von SmartVersorgt tätig werden.

    (7) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit – außer in den Fällen von Absatz 1 – insgesamt ausgeschlossen.

    § 12 Datenschutz

    Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der SmartVersorgt GmbH, abrufbar auf den entsprechenden Internetseiten.

    § 13 Online-Streitbeilegung

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle (ab dem 01.01.2020: die Universalschlichtungsstelle) des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

    § 14 Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Köln. 

    Im Übrigen gelten für Verbraucher die gesetzlichen Gerichtsstände.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    Smart Versorgt GmbH
    Hirschstraße 17a
    51503 Rösrath
    Deutschland

    Geschäftsführer: Uwe Zimmer, Lennard Zimmer
    Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 110085

    USt-IdNr.: DE 351 957 106
    Steuer-Nr.: 204/5736/1245

    Stand: August 2026