Pflegegrad 3: Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 wird vergeben bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit über mindestens sechs Monate und ersetzt seit 2017 die frühere Pflegestufe II. Er berücksichtigt auch demenzbedingte Einschränkungen.
Pflegegrad 3 bedeutet: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – und damit umfangreiche Leistungen von der Pflegekasse.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
- Mitglied in der Pflegeversicherung
- Gutachten vom MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten)
- Ergebnis im Neuen Begutachtungs-Assessment (NBA): schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte)
- Alternativ Höherstufung nach Verschlechterung eines bestehenden Pflegegrades
Welche Lebensbereiche geprüft werden und wie sie gewichtet sind
- 7,5% – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- 7,5% – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- 10% – Mobilität
- 15% – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- 20% – Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Belastungen
- 40% – Selbstversorgung
Leistungen bei Pflegegrad 3
- Pflegegeld (häuslich bei Angehörigen) – 599 €/Monat – Für Pflege durch Angehörige oder Freunde – als Anerkennung und finanzielle Unterstützung
- Pflegesachleistung (ambulant durch Dienst) – 1.497 €/Monat – Für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst – z. B. bei Körperpflege oder Medikamentengabe
- Verhinderungspflege – 1.685 €/Jahr – Wenn die Hauptpflegeperson Urlaub macht oder ausfällt – z. B. Ersatzpflege durch Dritte oder Dienstleister
- Entlastungsbetrag – 131 €/Monat – Für Betreuung, Haushaltshilfen, Fahrdienste oder Unterstützung durch Pflegedienste
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – bis 53 €/Monat – Für zertifizierte Apps zur Alltagsbewältigung oder Pflegeorganisation
- Pflegehilfsmittel – bis 42 €/Monat – z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen – bequem nach Hause geliefert
- Hausnotruf – bis 25,50 €/Monat – wird oft komplett übernommen
- Tages-/Nachtpflege – 1.357 €/Monat – Für teilstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung tagsüber oder nachts
- Kurzzeitpflege – 1.774 €/Jahr – Für vorübergehende stationäre Pflege – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt
- Pflegeberatung und Beratungseinsatz – kostenfrei – Persönliche Beratung zur Organisation der Pflege und Schulungen für Angehörige
- Wohnraumanpassung – bis 4.180 € pro Maßnahme – Zuschuss für barrierefreie Umbauten – z. B. Einbau einer ebenerdigen Dusche
- Wohngruppenzuschlag – 224 €/Monat – Für das Leben in einer ambulant betreuten Pflege-WG
- Pflegekurse für Angehörige – kostenfrei – Schulungen für pflegende Angehörige – vermitteln Wissen, Sicherheit und entlasten emotional
- Pflegeunterstützungsgeld – abhängig vom Einkommen – Lohnersatz für pflegende Angehörige bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung
- Vollstationäre Pflege – 1.319 €/Monat – Zuschuss zu den Pflegekosten im Pflegeheim – zusätzlich müssen Eigenanteile gezahlt werden
Warum lohnt sich Pflegegrad 3?
- Finanzielle Entlastung: Mit bis zu 2.096 € pro Monat (inkl. Kurzzeit-, Tagespflege etc.) wird die häusliche Pflege deutlich erleichtert
- Flexibilität: Kombination aus Geld- und Sachleistungen ermöglicht individuelle Betreuung – ob zuhause, teilstationär oder stationär
- Unterstützung & Sicherheit: Zuschüsse für Hilfsmittel, Umbauten und Notfallsysteme erleichtern das Leben im Alter enorm
Pflegegrad 3 beantragen – Schritt für Schritt
1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Ein formloser Antrag genügt. Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – meist ist das die Pflegekasse der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.
Du kannst den Antrag telefonisch, schriftlich oder online stellen. Nach Eingang wird dir ein Formular zur Bestätigung und weitere Unterlagen zugesendet.
2. Vorbereitung auf die Begutachtung
Ein MDK oder MEDICPROOF prüfen deine Situation. Nach dem Antrag wirst du über einen Begutachtungstermin informiert. Der Termin findet meist zu Hause oder per Videotelefonat statt.
Bereite dich gut vor:
- Notiere dir typische Alltagssituationen, in denen du Hilfe brauchst
- Halte ärztliche Unterlagen, Diagnosen, Medikationspläne oder Krankenhausberichte bereit
- Es kann hilfreich sein, wenn eine vertraute Person beim Termin anwesend ist
3. Du erhältst den Pflegegrad-Bescheid
Nach der Begutachtung bekommst du von der Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid. Darin steht:
- Ob dir ein Pflegegrad bewilligt wurde
- Welcher Pflegegrad dir zuerkannt wurde
- Ab wann du die Leistungen in Anspruch nehmen kannst
Falls du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
4. Leistungen sofort nutzen
Sobald du den Bescheid erhalten hast, kannst du alle vorgesehenen Leistungen für Pflegegrad 3 in Anspruch nehmen, z. B.:
- 599 € Pflegegeld pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- 131 € Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsunterstützung
- Wohnraumanpassung bis zu 4.180 € pro Maßnahme, z. B. für den Einbau einer barrierefreien Dusche
- Pflegeberatung & Pflegekurse für Angehörige – kostenfrei über die Pflegekasse
5. Höherstufung beantragen bei zunehmendem Pflegebedarf
Verschlechtert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Demenz oder körperlichem Abbau), kannst du jederzeit eine erneute Begutachtung und damit eine Höherstufung beantragen.
Zusatz-Tipp: Pflegegrad frühzeitig beantragen, besonders bei chronischer Erkrankung, psychischer Belastung oder altersbedingtem Hilfebedarf.
Fazit: Pflegegrad 3 sichert umfassende Unterstützung
Pflegegrad 3 bietet umfassende finanzielle und organisatorische Unterstützung für Menschen mit schwerer Einschränkung der Selbstständigkeit. Die Kombination aus Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag sowie Zuschüssen für Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Umbauten erleichtert die häusliche Pflege. Durch teilstationäre Angebote und Beratungsservices wird eine nachhaltige, individuelle Versorgung sichergestellt – für mehr Lebensqualität trotz Pflegebedarf.
Häufig gestellte Fragen
Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Mit Pflegegrad 3 hast du Anspruch auf Pflegegeld (599 €), Pflegesachleistungen (1.497 €), den Entlastungsbetrag (131 €), Pflegehilfsmittel (bis 42 €) sowie auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege, Pflegeberatung und mehr. Die Leistungen können individuell kombiniert werden.
Wie beantrage ich Pflegegrad 3?
Du stellst den Antrag formlos bei deiner Pflegekasse. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF. Bei 47,5 bis unter 70 Punkten im Gutachten wird Pflegegrad 3 gewährt.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?
Für Pflegegrad 3 musst du im Pflegegutachten mindestens 47,5 bis unter 70 Punkte erreichen. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und geistige Fähigkeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3?
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung, Pflegegrad 2 eine erhebliche. Ab Pflegegrad 3 erhältst du deutlich höhere Leistungen – u. a. 599 € Pflegegeld statt 347 € und 1.497 € Sachleistungen statt 796 €.
Kann ich bei Pflegegrad 3 Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, das ist über die Kombinationsleistung möglich. Wenn du teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Pflegedienst betreut wirst, kannst du anteilig Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig nutzen.
