Pflegegrad 4: Mehr als „schwer pflegebedürftig"
Pflegegrad 4 gilt für Menschen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegrad 4 bedeutet: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – und damit besonders umfangreiche Leistungen von der Pflegekasse.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Der Medizinische Dienst (MDK) bewertet den Alltag anhand von 64 Kriterien – bei 70 bis unter 90 Punkten erhält man Pflegegrad 4.
Folgende Bereiche fließen in die Begutachtung ein:
- Körperpflege, Mobilität, Umgang mit Krankheit
- Alltagsorganisation & Hauswirtschaft
- Psychosoziale Betreuung und nächtliche Hilfe
Welche Lebensbereiche geprüft werden und wie sie gewichtet sind
- 40% – Selbstversorgung
- 20% – Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Belastungen
- 15% – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- 10% – Mobilität
- 7,5% – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- 7,5% – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Leistungen bei Pflegegrad 4
- Pflegegeld – 800 €/Monat – Für häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde – direkte Auszahlung an die pflegende Person
- Pflegesachleistungen – 1.859 €/Monat – Für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse
- Verhinderungspflege – 1.685 €/Jahr – Wenn die Hauptpflegeperson Urlaub macht oder ausfällt – z. B. Ersatzpflege durch Dritte oder Dienstleister
- Kurzzeitpflege – 1.854 €/Jahr – Vorübergehende stationäre Unterbringung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen
- Entlastungsbetrag – 131 €/Monat – Für Alltagshilfen wie Betreuung, Haushaltshilfe oder Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Tages- oder Nachtpflege – 1.685 €/Monat – Teilstationäre Versorgung in spezialisierten Einrichtungen – tagsüber oder nachts, z. B. bei Berufstätigkeit der Angehörigen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis 42 €/Monat – Monatliches Budget für Einmalprodukte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen
- Technische Pflegehilfsmittel – Zuschuss oder Leihstellung für Geräte wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Rollstühle
- Hausnotruf – bis 25,50 €/Monat – Für ein Notrufsystem zu Hause – ermöglicht schnelle Hilfe in Notfällen
- Wohnraumanpassung – bis 4.180 € pro Maßnahme – Zuschuss für Umbaumaßnahmen wie Treppenlifte, barrierefreie Duschen oder Türverbreiterungen
- Pflegeberatung und Beratungseinsatz – kostenfrei – Kostenfreie Beratung zur Organisation der Pflege; bei Pflegegeldbezug verpflichtend (vierteljährlich)
- Pflegekurse für Angehörige – kostenfrei – Schulungen für pflegende Angehörige – vermitteln Wissen, Sicherheit und entlasten emotional
- Pflegeunterstützungsgeld – Lohnersatzleistung, wenn Berufstätige kurzfristig Pflege organisieren müssen
- Wohngruppenzuschuss – 224 €/Monat – Zuschuss für das Leben in ambulant betreuten Pflege-WGs
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – bis 53 €/Monat – Für digitale Tools zur Pflegeunterstützung – z. B. Apps für Medikamentenpläne oder Dokumentation
- Vollstationäre Pflege im Heim – 1.855 €/Monat – Beitrag zu den pflegebedingten Kosten im Pflegeheim
Warum lohnt sich Pflegegrad 4?
- Zielgerichtete Unterstützung: Umfangreiche Leistungen ermöglichen eine passgenaue häusliche Pflege
- Flexible Kombinationsmöglichkeiten: Pflegegeld, Sachleistungen, Tagespflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege lassen sich verbinden
- Entlastung für Pflegende: Monatlicher Entlastungsbetrag, Ersatzpflege bei Urlaub/Krankheit und teilstationäre Angebote stärken die Pflegebeziehung
- Finanziell vorteilhaft: Steuerliche Vorteile, Rentenversicherungsschutz sowie Unterstützung bei Heimeinzug
Pflegegrad 4 beantragen – Schritt für Schritt
1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Ein formloser Antrag genügt. Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – meist ist das die Pflegekasse der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Du kannst den Antrag telefonisch, schriftlich oder online stellen. Nach Eingang wird dir ein Formular zur Bestätigung und weitere Unterlagen zugesendet.
2. Vorbereitung auf die Begutachtung
Ein MDK oder MEDICPROOF prüfen deine Situation. Nach dem Antrag wirst du über einen Begutachtungstermin informiert. Der Termin findet meist zu Hause oder per Videotelefonat statt.
Bereite dich gut vor:
- Notiere dir typische Alltagssituationen, in denen du Hilfe brauchst
- Halte ärztliche Unterlagen, Diagnosen, Medikationspläne oder Krankenhausberichte bereit
- Es kann hilfreich sein, wenn eine vertraute Person beim Termin anwesend ist
3. Du erhältst den Pflegegrad-Bescheid
Nach der Begutachtung bekommst du von der Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid. Darin steht:
- Ob dir ein Pflegegrad bewilligt wurde
- Welcher Pflegegrad dir zuerkannt wurde
- Ab wann du die Leistungen in Anspruch nehmen kannst
Falls du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
4. Leistungen sofort nutzen
Sobald du den Bescheid erhalten hast, kannst du alle vorgesehenen Leistungen für Pflegegrad 4 in Anspruch nehmen:
- Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 € monatlich für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
- Pflegegeld: bis zu 800 € monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige oder privat organisiert erfolgt
- Zuschuss für vollstationäre Pflege: 1.855 € monatlich als Beitrag zu den Pflegekosten im Pflegeheim
5. Höherstufung beantragen bei zunehmendem Pflegebedarf
Verschlechtert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Demenz oder körperlichem Abbau), kannst du jederzeit eine erneute Begutachtung und damit eine Höherstufung beantragen.
Zusatz-Tipp: Pflegegrad frühzeitig beantragen, besonders bei chronischer Erkrankung, psychischer Belastung oder altersbedingtem Hilfebedarf.
Fazit: Pflegegrad 4 gezielt ausschöpfen
Nutze die Kombination aus Pflegegeld, Sachleistungen und zusätzlichen Entlastungsangeboten, um eine stabile und bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen. Achte besonders auf regelmäßige Beratungseinsätze (viermal jährlich), um Leistungskürzungen zu vermeiden und den Pflegestatus optimal zu nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 4?
Mit Pflegegrad 4 hast du Anspruch auf Pflegegeld (800 €), Pflegesachleistungen (1.859 €), den Entlastungsbetrag (131 €), Pflegehilfsmittel (bis 42 €) sowie auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege, Pflegeberatung und mehr. Die Leistungen können individuell kombiniert werden.
Wie beantrage ich Pflegegrad 4?
Du stellst den Antrag formlos bei deiner Pflegekasse. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF. Bei 70 bis unter 90 Punkten im Gutachten wird Pflegegrad 4 gewährt.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 4?
Für Pflegegrad 4 musst du im Pflegegutachten mindestens 70 bis unter 90 Punkte erreichen. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und geistige Fähigkeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und 4?
Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung, Pflegegrad 3 eine schwere. Ab Pflegegrad 4 erhältst du deutlich höhere Leistungen – u. a. 800 € Pflegegeld statt 599 € und 1.859 € Sachleistungen statt 1.497 €.
Kann ich bei Pflegegrad 4 Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, das ist über die Kombinationsleistung möglich. Wenn du teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Pflegedienst betreut wirst, kannst du anteilig Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig nutzen.
